Ribes uva-crispa L. ‒ Stachelbeere
Die Kulturform (Ribes uva-crispa var. sativum) ist zerstreut aus Kultur verwildert und eingebürgert. Ob die Varietät mit stacheligen Früchten (Ribes uva-crispa var. uva-crispa) in Wäldern auf bodenfrischen Böden heimisch ist, muss unklar bleiben. Johann Christian Senckenberg (1707‒1772) sah die Stachelbeere 1734 im Wald bei Homburg sowie bei Niederrad (Spilger 1941). Von Dillenius (1717) wird sie für Gießener Hecken genannt. Auch Moench (1777) und Leers (1777) nennen die Pflanze aus Hecken, wobei sie zwischen Ribes grossularia und Ribes uva crispa unterscheiden. Fresenius (1832/1833) nennt die Pflanze von ungebauten Orten, Zäunen, Hecken. Fuckel (1856) hielt die Varietät mit behaarten Früchten für wild in Hecken. Von Lorch (1897) für felsige Orte um Marburg genannt. Nach Reichenau (1900) um Mainz nur Verwilderungen in Hecken und um Gemäuer. Ludwig (1952) kannte nur Verwilderungen im Siegerland (einschließlich Dillkreis). Nach Grimme (1958) ist Ribes grossularia verwildert und Ribes uva-crispa häufig an fast allen felsigen Höhen, besonders auf Muschelkalk und Basalt. Nach Baier & Peppler (1988) im Altkreis Witzenhausen verbreitet in Laubwäldern und Gebüschen. Nach Nitsche & al. (1988) in Nordhessen verwildert und eingebürgert. Jung (1992) hält es für schwer entscheidbar, ob Vorkommen wild oder verwildert sind. Gregor (1992) fand die Pflanze häufig im Schlitzerland an Flüssen und in Wäldern. Nach A. Seibig (in Hemm & Mühlenhoff 1995) im Spessart sicher nur verwildert, aber häufig eingebürgert. Die Art ist im Weschnitztal verbreitet, wobei Schubert (2022) vermutet, dass neben autochthonen Beständen auch Verwilderungen vorkommen.